Er ist erst 13, er kann da noch gar kein Konto eröffnen. Die Aufklärungspflicht ist ganz einfach über eine Zeugenaussage/Anhörung meines Sohnes nachweisbar. Dann müsste die Gegenseite das Gegenteil beweisen, was schwer werden dürfte.
Bin dann im Bett, gute Nacht.