Ich lobe ausdrücklich, dass die BNetzA per Verwaltungsakt Versorgern die Versorgung untervorsorgter Gebiete auferzwingt, statt den einzelnen Verbraucher aufwendig klagen zu lassen. Falls das Recht auf Versorgung von Grund auf so gedacht ist, dass die Behörde für die Bevölkerung reguliert, dann möchte ich auch meine vorherige Kritik zurücknehmen.
Wenn es in diesem Land von jetzt an so läuft, dass der Staat wieder selbst eine Verantwortung für eine funktionsfähige Infrastruktur übernimmt, statt einfach nur zuzusehen, dann wäre das erfrischend und Hoffnung spendend.
Aber leider sind 10 Mbit/s, und besonders 1,7 Mbit/s im Upstream zu niedrig und es erscheint gar nicht sinnvoll, alte Technik weiterhin gegenüber gegenwärtiger zuzulassen. Alles andere als eine Glasfaserleitung, die mindestens 1Gbit/s liefern kann, wäre für jeden Neuanschluss eine ärgerliche Ressourcenverschwendung.
Falls "Technologieoffenheit" jedoch bedeutet, dass dem Verbraucher zwei Telefondräte zu seinem Gebäude einbetoniert werden dürfen, müsste ich das jedoch weiterhin massiv rügen.
Wir müssen als Nation sicherstellen, dass jedes Gebäude über Versorgungsschächte verfügt, die nicht nur heute, sondern auch in Zukunft eine technologieoffene Versorgung ermöglichen. Das bedeutet, jedes dieser Gebäude muss ein Leerrohr bekommen, in das jede Art von Kabel passt, das in absehbarer Zeit als Datenleitung dienen wird. Denn bereits jetzt spart die Telekom an der heute eingebauten Glasfasertechnik, weshalb mehr als 10 Gbit/s vermutlich erst mal nicht möglich sein werden. Das bedeutet, die jetzt installierten Kabel müssen in einigen Jahren, z.B. zum erreichen von 100 Gbit/s schon wieder ersetzt werden.
Es muss weiterhin sichergestellt sein, dass jeder Hauptverkehrsweg zu einem Gebäude über entsprechende Verorgungsschächte verfügt, die wiederum zu Wartungszwecken zugänglich sind. Jedes unnötige Aufbuddeln muss für die Zukunft aufhören.